⟩⟩⟩ von Kilian Recht, Behörden Spiegel
Baden-Württemberg ist auf einem guten Weg, die Ziele des OZG bis zum Stichtag zu erreichen. Viele OZG-Leistungen, für die das Land verantwortlich ist, wurden bereits umgesetzt oder werden es demnächst sein. Nur mit dem Angebot für Bürgerinnen und Bürger ist jedoch noch keine digitale Kommune geschaffen.
Baden-Württemberg ist für die OZG-Felder Mobilität und Reisen zuständig. Somit entfallen acht EfA-Leistungen auf das Land. Fünf davon wurden bereits digitalisiert. Die anderen drei befänden sich noch im Digitalisierungslabor und würden voraussichtlich in den nächsten zwei bis vier Monaten fertigstellt, so Dr. Michael Zügel, Referatsleiter E-Government, Open Government, Verwaltungsmodernisierung im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg. Man hätte dann alle Leistungen, die Baden-Württemberg anbieten müsse, zur Nachnutzung bereitgestellt und würde die Frist im Jahr 2022 aller Voraussicht nach einhalten können, so Dr. Zügel. Er ergänzt jedoch: „Die eigentliche Kür besteht aber darin, die Leistungen, die wir entwickelt haben, den anderen Ländern verfügbar zu machen.“ Dies setze voraus, dass die Länder Interesse haben. Wer seinen neuen Wagen online zulassen möchte, kann dies bereits digital tun. Jedoch nur, wenn man Bürgerin oder Bürger ist. Juristischen Personen bleibt diese Funktion bisher vorenthalten.
Service ausweiten
Gemeinsam mit dem Bundesverkehrsministerium arbeitet das Land Baden-Württemberg aktuell daran, den Service juristischen Personen zu ermöglichen. Für das Auto-Land ein logischer Schritt. Denn die großen Automobilhersteller äußerten seit Langem den Wunsch, ihre Zulassungen, die teilweise im Millionenbereich lägen, vollautomatisch erledigen zu können: Maschine zu Maschine – vollständig Ende zu Ende digitalisiert eben, so Dr. Zügel. Daran arbeite das Land derzeit. Andere digitale Leistungen im Bereich Mobilität und Reisen stünden ebenfalls noch auf der Agenda.
Beispielsweise der Personenbeförderungsschein für Taxifahrergewerbe sowie der Parkausweis für Schwerbehinderte und Handwerker. Man wolle aber nicht nur die Themenfeldleistungen abliefern und sich dann zurückziehen, versichert der Referatsleiter. So weit man mit der OZG-Umsetzung in Baden-Württemberg auch ist, der Weg zur digitalen Kommune ist weiter. Dr. Michael Zügel hält fest, man habe die Pflicht, das was man tue, noch bekannter zu machen und die Akzeptanz zu erhöhen.
Das OZG habe zudem nur die Aufgabe, das Front-End zu digitalisieren und nicht die Backoffices, so Dr. Zügel weiter. Eventuell sei dies sogar noch wichtiger. Die Behörden müssten selbst dazu in die Lage versetzt werden, „das, was durch die neue Eingangstüre reinkommt, auch ordentlich zu behandeln”, gibt Zügel zu bedenken. Das bedeute also, Anfragen in die Fachverfahren einzuspeisen, und zwar direkt und nicht durch Ausdrucken und Abtippen. Das Bürgermeisteramt brauche ein Dokumentenmanagementsystem, die E-Akte und eine vernünftige Internetverbindung. „Da zählt vieles drauf ein, um sagen zu können, jetzt habe ich eine wirklich digitale Kommune, da ist mit dem OZG jetzt erst der erste Schritt getan.”