OZG 2.0 als Folgegesetz – was kommt 2023?
Die Frist zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) läuft Ende diesen Jahres ab. Selbst wenn die Frist gehalten wird – eine vollständig digital arbeitende Verwaltung ist auch dann noch nicht erreicht, denn: Das OZG verlangt nur, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge digital einreichen können. Damit Anträge auch voll digital bearbeitet werden können, braucht es mehr: Entsprechende Fachverfahren, moderne Register, offene Schnittstellen und Standards. Wie kann diese Entwicklung nach Ende des OZG forciert werden? Braucht es gar ein Nachfolgegesetz, also eine Art OZG 2.0?
Moderation: Eva-Charlotte Proll, Herausgeberin und Mitglied der Geschäftsleitung, Behörden Spiegel
- Ernst Bürger, Leiter „Digitale Verwaltung; Steuerung OZG“, Bundesministerium des Innern und Heimat
- Dr. Annette Schmidt, Präsidentin, Föderale-IT-Kooperation
- Dr. Ariane Berger, Leiterin Digitalisierung, Deutscher Landkreistag
- Andreas Hoffmeier, Abteilungsleiter (komm.), Referatsleiter E-Government und IT-Strategie, Geschäftsstelle des CIO, IT-Haushalt, Thüringer Finanzministerium
