Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Bislang verzichtete Deutschland auf eine gesetzliche Pflicht zur Implementierung eines Hinweisgebersystems ebenso wie auf einen Schutz der Hinweisgeber. Das dürfte sich jetzt grundlegend ändern. Durch die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden und die Pflicht der Mitgliedstaaten diese in nationales Recht umzusetzen, stand der Bundesgesetzgeber unter Handlungsdruck. Die EU-Richtlinie soll in Deutschland nun durch das sog. Hinweisgeberschutzgesetz umgesetzt werden.
Mit diesem kostenfreien Webinar möchten wir künftig Verpflichtete über ihre zu erwartenden Pflichten informieren und ganz allgemein die Voraussetzungen, Vorteile, aber auch Vorbehalte gegenüber Hinweisgebersystemen, seien sie personalisiert oder elektronisch, erörtern und die rechtlichen Folgen für Hinweisgeber wie betroffenen Behörden und öffentlichen Unternehmen als Arbeitgeber diskutieren.