Thementag Onlinezugangsgesetz
Das OZG in Länder und Kommunen – Erfolgsfaktoren für die heiße Phase der Umsetzung?
Die Corona Pandemie ist für jeden von uns eine große Herausforderung. Gleichzeitig kristallisiert sie sich als Chance, sich der Digitalisierung endgültig zu stellen, alten Gewohnheiten den Rücken zu kehren und den öffentlichen Sektor digital zu transformieren. Nun sind dies nicht bloß Gedanken oder Gerüste, der digitale Wandel des öffentlichen Sektors läuft bereits im vollen Zuge: Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll Bund, Länder und Kommunen dazu verpflichten, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten. Hierbei handelt es sich um 575 Leistungen, die sich voll und ganz der Nutzerperspektive von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen widmen. Die Aufgaben der 3 Akteure sind klar verteilt – der Bund kümmert sich um die Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund, Ländern und den Kommunen, während sich die Länder und die Kommunen mit der Umsetzung des OZG bezogen auf ihre individuellen Verwaltungsleistungen beschäftigen. Hierzu gehören auch komplexere Leistungen, die nicht nur eine technische Lösung verlangen, sondern auch allzeit rechtens sein müssen. Um dieses Ziel zu erreichen gilt also: die Länder und Kommunen müssen die bevorstehenden Herausforderungen (z.B. Nutzerzentrierung, Medienbruchfreiheit und rechtssichere Integration von Fachrecht und Fachverfahren) gemeinsam annehmen und bewältigen, nur so steht der Umsetzung des OZG nichts mehr im Wege.
Moderation: Dr. Eva-Charlotte Proll, Mitglied der Geschäftsleitung, Behörden Spiegel
- Borries Hauke-Thiemian, Partner, PwC
- Dr. Nicolas Sonder, Partner, PwC
- Dr. Moritz Asche, Manager, PwC
Hürdenlauf und Geschwindigkeit – Registermodernisierung als Zwischenziel des OZGs
Moderation: Dr. Eva-Charlotte Proll, Mitglied der Geschäftsleitung, Behörden Spiegel
- Ernst Bürger, Leiter der Abteilung Digitale Verwaltung, Steuerung OZG, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Prof. Ulrich Kelber, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Prof. Dr. Christoph Sorge, Lehrstuhl für Recht und Informatik, Universität des Saarlandes
- Dr. Nicolas Sonder, Partner, PWC